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Erbrecht

„Ein Erbe ist schnell verstritten“ heißt es häufig. Grund für Erbstreitigkeiten können Geld oder familiäre Beziehungen sein.

Zur Vermeidung solcher Streitigkeiten können letztwillige Verfügungen, wie Testamente oder Erbverträge, aber auch die sog. Vorweggenommene Erbfolge, dh. die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, dienen.

Ohne solche Verfügungen greift das sogenannte gesetzliche Erbrecht, welches die Vermögensnachfolge regelt. Auch sind die Erbengemeinschaft und das Pflichtteilsrecht gesetzlich normiert.

Die Tätigkeit im Erbrecht umfasst daher u.a.:

  • Die Prüfung und Erstellung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Die Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten
  • Die Geltendmachung aber auch Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen
  • Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Vor- und Nacherbfolge
  • Nachlasspflegschaften
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlassinsolvenz

Relevant werden häufig auch Fallkonstellationen, die ebenso das Sozial- und Familienrecht betreffen, wie

  • Prüfung und Erstellung von gemeinschaftlichen Testamenten (Ehegattentestament)
  • Prüfung und Erstellung von sog. Behindertentestamenten
  • Betreuungsrecht
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsvollmachten
  • Erbrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung