Familienrecht
Familien sind komplexe soziale Gebilde. In der heutigen Zeit leben immer mehr Menschen in Patchworkfamilien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Neben der klassischen Tätigkeit als Vertreter im Trennungs- und Scheidungsverfahren umfasst die anwaltliche Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht daher auch die Bereiche:
- Unterhalt ( Kindes- und Ehegattenunterhalt)
- Güterstandsvereinbarungen
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarung (Vermögensauseinandersetzung, Hausratsteilung, Ehewohnung, Versorgungsausgleich, Zugewinn)
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Adoption/Abstammungssachen
- Gewaltschutz
- Statusrecht
Aber auch Fragestellungen im Schnittbereich zum Erb- und Sozialrecht sowie zum Steuerrecht werden von uns umfassend bearbeitet, wie etwa
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsvollmacht
- Absicherung der Kinder und des Partners auch über den Tod hinaus durch (gemeinschaftliche) letztwillige Verfügungen
- Familiengerichtliche Genehmigungen
- Verwandtenunterhalt
- Schenkungen
- Unterhaltsvorschuss
- Realsplitting