Rechtsanwalt · Fachanwalt

Familienrecht

Familien sind komplexe soziale Gebilde. In der heutigen Zeit leben immer mehr Menschen in Patchworkfamilien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Neben der klassischen Tätigkeit als Vertreter im Trennungs- und Scheidungsverfahren umfasst die anwaltliche Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht daher auch die Bereiche:

  • Unterhalt ( Kindes- und Ehegattenunterhalt)
  • Güterstandsvereinbarungen
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarung (Vermögensauseinandersetzung, Hausratsteilung, Ehewohnung, Versorgungsausgleich, Zugewinn)
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Adoption/Abstammungssachen
  • Gewaltschutz
  • Statusrecht

Aber auch Fragestellungen im Schnittbereich zum Erb- und Sozialrecht sowie zum Steuerrecht werden von uns umfassend bearbeitet, wie etwa

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsvollmacht
  • Absicherung der Kinder und des Partners auch über den Tod hinaus durch (gemeinschaftliche) letztwillige Verfügungen
  • Familiengerichtliche Genehmigungen
  • Verwandtenunterhalt
  • Schenkungen
  • Unterhaltsvorschuss
  • Realsplitting