Rechtsanwalt · Fachanwalt

Strafrecht

„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ sagt zwar der Volksmund. Im Strafverfahren aber, sowohl gegenüber der Polizei bei „informatorischer“ Befragung, Beschuldigtenvernehmung, vorläufiger Festnahme, erkennungsdienstlicher Behandlung oder Hausdurchsuchung, als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei Vernehmungen und gegenüber dem Ermittlungsrichter bei der Anhörung zur Entscheidung über den Haftbefehl und die Anordnung der Untersuchungshaft (Hafttermin), aber auch bei der Zeugenbefragung ist Reden oftmals keinesfalls Silber, sondern brandgefährlich und wird daher häufig schnell bereut.

Dem Wunsch des Tatverdächtigen oder Zeugen, sich zu rechtfertigen oder zu verteidigen, steht das Ziel der Strafverfolgungsbehörden, Straftäter zu liefern, entgegen. Unbedachte Aussagen stellen oft schon die Weichen für den weiteren Strafprozess.

„Mund halten!“ und sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen, ist daher die erste Regel bei solchen für den Betroffenen meist mit hohem Stress verbundenen Ausnahmesituationen. Der Anwalt kann Waffengleichheit herstellen und für ein faires Verfahren sorgen, durch kurzfristige Akteneinsicht den genauen Tatvorwurf klären und mit dem Beschuldigten entscheiden, ob und wenn ja welche Angaben gemacht werden.

Neben der klassischen Verteidigertätigkeit

  • Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht (Ermittlungsrichter, Untersuchungsrichter, Haftrichter)
  • Akteneinsichtnahme
  • Verteidigung im Strafprozess (auch Berufungs- und Revisionsverfahren)

gehören auch

  • Haftprüfung (Untersuchungs-, Vollzugs- und Ersatzhaft)
  • Prüfung von Strafbefehlen und Rechtsmitteln
  • Bewährung
  • Vertretung als Opferanwalt im sog. Adhäsionsverfahren zur Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aus Straftaten

in den Bereichen

  • Jugendstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Verkehrsdelikte
  • Tötungsdelikte
  • Sexualstraftaten

zu unseren Aufgaben als Strafverteidiger.

Durch die räumliche Nähe zur Tschechischen Republik und zur Staatsanwaltschaft Hof, welche über die im Landgerichtsbezirk Hof (Landkreise Hof und Wunsiedel) begangenen Straftaten hinaus für Wirtschaftsstrafsachen, Steuerstrafsachen und Zolldelikte in den Landgerichtsbezirken Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof, somit also für ganz Oberfranken zuständig ist, sind Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht

  • Vermögensdelikte (Betrug, Raub, Unterschlagung, Veruntreuung, räuberische Erpressung, Diebstahl)
  • Betäubungsmittelstraftaten
  • Bedrohung, Nötigung
  • Körperverletzung