Rechtsanwalt · Fachanwalt

Verkehrsrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst neben zivilrechtlichen auch verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Aspekte, insbesondere:

  • Regulierung von Verkehrsunfällen durch Geltendmachung oder Abwehr von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen ( Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Sachverständigenkosten) gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen auch im Rahmen der Vollkaskoabwicklung
  • Geltendmachung oder Abwehr von Mängelrechten beim Autokauf
  • Prüfung von Bußgeldbescheiden und Rechtsmitteln (Verstöße i.S.d. § 24 StVG wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkohol- oder Drogenfahrten)
  • Abwehr von Fahrverboten
  • Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde (z.B. bei Entzug der Fahrerlaubnis, MPU)
  • Akteneinsicht in Verwaltungs- und Ermittlungsakten
  • Beratung und Vertretung bei Straßenverkehrsdelikten (z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr)